Wasser für Baustellen und Feste

Zur Wasserversorgung auf Baustellen oder Veranstaltungen können Sie bei uns einen zeitlich befristeten Wasseranschluss über einen Hydranten erhalten.

Antragstellung

Bitte drucken Sie den, im unteren Teil, unter „Downloads“ hinterlegten „Antrag auf vorübergehenden Wasserbezug am Hydranten“ aus und senden ihn vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Fax, Post oder E-Mail an den Wasserverband Nordhausen.

Der Antrag muss mindestens 4 Werktage vor dem gewünschten Bezugstermin beim Wasserverband Nordhausen eingegangen sein.

Unmittelbar nach Eingang des Antrages werden Sie von uns unter der von Ihnen hinterlegten Telefonnummer kontaktiert.

Kaution

Anschließend überweisen Sie die Kaution in Höhe von 400,00 € auf die nachfolgende Bankverbindung des WVN:

IBAN: DE 61 120 300 00 0000 944 785
(DKB Erfurt)

Verwendungszweck: Kautionsnummer (wird vom WVN mitgeteilt)

Bei Überweisung muss die Kaution 48 Stunden vor dem beantragten Nutzungsbeginn auf diesem Konto eingegangen sein.

Sie können die Kaution auch in bar einen Tag vor Inbetriebnahme in der Kasse des WVN hinterlegen.

Eine Inbetriebnahme erfolgt nur nach fristgerechter Zahlung der Kaution.

Inbetriebnahme

Nach telefonischer Terminabsprache installiert ein Mitarbeiter des Wasserverbandes Nordhausen an der vereinbarten Übergabestelle die Entnahmeeinrichtung, weist Sie ein, belehrt Sie und füllt mit Ihnen ein Übergabeprotokoll aus.

Außerbetriebnahme

Nach Ablauf des beantragten Nutzungszeitraums erfolgt für Entnahmeeinrichtungen an Oberflurhydranten der Rückbau durch den Wasserverband Nordhausen.
Beschädigungen am Standrohr oder der Entnahmeeinrichtung werden im Rücknahmeprotokoll festgehalten.

Abrechnung

Der WVN erstellt Ihnen einen Gebührenbescheid.
Die Forderungen aus dem Gebührenbescheid werden mit der Kaution verrechnet.

Bitte beachten Sie

Die Vermietung von Entnahmeeinrichtungen an Unterflur- und Oberflurhydranten mit C-Kupplung erfolgt nur an Bauunternehmen.

Es erfolgt keine Vermietung zum Befüllen von Schwimmanlagen und Gartenteichen sowie für Bewässerungszwecke in der Landwirtschaft und dem Erwerbsgartenbau.

Informationen des Gesundheitsamtes

Die Weitergabe von Trinkwasser muss vom Antragsteller beim zuständigen Gesundheitsamt in Nordhausen schriftlich angezeigt werden.
Die „Grundanforderungen zur Einhaltung der Trinkwasserqualität beim Verbraucher“ sind einzuhalten.
Nachfolgend sind entsprechende Formulare und Informationen zum Download hinterlegt.

Downloads

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare und Informationen als PDF-Dokument.