Freitag, 03. Juli 2015, 15:08 Uhr

Informationen zu neuen Trinkwassergebühren

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
der Wasserverband versorgt seine Kunden seit vielen Jahren zuverlässig mit Trinkwasser. Dafür erhebt er Grund- und Verbrauchsgebühren nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz. Die Gebühren werden in einer Kalkulation für einen mehrjährigen Zeitraum ermittelt. Nach nunmehr viereinhalb Jahren stabiler Gebühren war es zum 01.07.2015 erforderlich diese anzupassen, da die bisherigen Gebühren nicht mehr kostendeckend sind. Die neuen Gebühren wurden in der 43. Verbandsversammlung des WVN am 18.12.2014 beschlossen, von der Kommunalaufsicht des Landkreises Nordhausen mit Bescheid vom 07.04.2015 genehmigt und am 13.05.2015 im Amtsblatt des Landkreises Nordhausen veröffentlicht.
Die Trinkwassergebühren für einen Haushalt betragen:

Grundgebühr Qn 2,5
bis 30.06.2015 14,40 €/ Monat
ab 01.07.2015 16,61 €/ Monat

Verbrauchsgebühr
bis 30.06.2015 1,50 €/ m³
ab 01.07.2015 1,66 €/ m³

(Angaben brutto)

Der WVN wird in der Jahresverbrauchsabrechnung für 2015 die Grundgebühr zeitanteilig auf den Zeitraum vom 01.01. bis 30.06. und auf den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12. aufteilen und berechnen. Für die Ermittlung der Verbrauchsgebühr werden die Zähler wie gewohnt im Dezember und Januar vom WVN abgelesen. Der Verbrauch wird zeitanteilig auf die beiden Jahreshälften verteilt. Eine Zählerablesung zum 30.06.2015 durch unsere Kunden ist nicht erforderlich. Es steht natürlich jedem Kunden frei, „seinen“ Zähler trotzdem selbst abzulesen und dem WVN den Zählerstand per Post, per Fax oder per E-Mail zukommen zu lassen. Der Zählerstand wird dann in der Abrechnung berücksichtigt.


Ihr Wasserverband Nordhausen

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