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1. Antrag auf Versorgung mit Trinkwasser

Jeder Bauherr bzw. das von ihm beauftragte Ing.-Büro muß vor dem geplanten Baubeginn eines Gebäudes oder ähnlicher mit Wasser zu versorgender Gebäude einen Antrag auf Versorgung mit Trinkwasser stellen.
Mit Hilfe der dazu einzureichenden Lagepläne sowie Keller- bzw. Erdgeschoßgrundrißzeichnungen werden die Lage des Grundstücks sowie die Anschlußmöglichkeit überprüft.
Danach erfolgt in der Regel die schriftliche Erteilung einer Anschlußgenehmigung an den Einreicher.
Die Herstellung des eigentlichen Anschlusses erfolgt nach Terminabsprache mit den jeweils zuständigen Versorgungsbereichsleiter unter Anwendung der Verbandssatzungen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührensatzung.
Als Anlage müssen dem Antrag auf Versorgung mit Trinkwasser folgende Unterlagen beigefügt werden:
  • Lageplan 1:500 oder ein Auszug aus der Liegenschaftskarte mit eingetragenen Gebäuden in zweifacher Ausführung
  • Grundriss mit Hausanschlussraum in zweifacher Ausführung
  • aktueller Grundbuchauszug für das Grundstück (Sollten Sie noch nicht im Grundbuch eingetragen sein, einen Auszug aus dem Notarvertrag.)
Eine Liste mit zugelassenen Installateuren finden Sie in unserem nstallateurverzeichnis (Bereich Service).

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