Organe des Zweckverbandes sind
- der Verbandsvorsitzende
- die Verbandsversammlung
- der Verbandsausschuss
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ist das höchste Organ des Zweckverbandes. Sie besteht aus den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden. Die Verbandsversammlung tagt mindestens einmal im Jahr und beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten des Wasserverbandes.Vorstand / Werkausschuss
Die Verbandsversammlung wählt einen Vorstand (Verbandsausschuss), der aus sieben Mitgliedern besteht.Der Verbandsausschuss berät die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor.
Die einzelnen Aufgaben der Verbandsversammlung und des Vorstandes sind in der Verbandssatzung geregelt.
- Verbandssatzung (72 kByte)