Freitag, 24. November 2000, 12:50 Uhr

Wasserverband ist nicht für Arbeiten an Talsperre verantwortlich

Die Nordhäuser Talsperre bei Neustadt ist vollständig leer. Durch die Thüringer Talsperrenverwaltung wurde Ende Oktober entschieden, die bis dahin angestauten 200.000 Kubikmeter Talsperrenwasser abzulassen. Begründet wurde dies damit, daß die Qualität dieser relativ geringen Menge so schlecht war, daß keine andere Möglichkeit blieb. Als Rohwasser hätte es nicht an den Wasserverband Nordhausen (WVN) abgegeben werden können. Auch durch einen weiteren Anstau hätte sich die Qualität des Talsperrenwassers insgesamt nicht verbessert.
Die Talsperre gehört seit Anfang der 90er Jahre dem Land Thüringen, genauer gesagt, der Thüringer Talsperrenveraltung. Die Talsperrenverwaltung ist damit für den Betrieb, aber auch für die Instandhaltung der Talsperre verantwortlich.
Der WVN hat mit der Anstalt einen Vertrag abgeschlossen und kauft das Rohwasser. Die Verantwortlichkeit des Nordhäuser Verbandes beginnt wenige Meter hinter der Talsperrenmauer. Dort wird die Menge des durchfließenden Wassers gemessen, bevor es dann über rund zehn Kilometer bis zum Wasserwerk in der Puschkinstraße fließt. Während der Sanierung der Talsperre wurde auch die 100 Jahre alte Leitung einer Verjüngungskur unterzogen. Hierfür stellte der WVN rund eine Million Mark zur Verfügung.
Die Sanierung der Talsperre unterliegt ausschließlich der Verantwortung der Talsperrenverwaltung. Im Klartext bedeutet dies, daß über die Fragen: Wer erhält den Auftrag?, was kostet die Sanierung usw. nicht in Nordhausen entschieden wurde. Der Wasserverband ist seinerseits nicht glücklich, daß weiches Talsperrenwasser erst mit einem Jahr Verspätung zur Verfügung steht. Der WVN hat mehrfach im Interesse der Bürger an die Verantwortlichen der Talsperrenverwaltung appelliert, die Sanierung zügig zu beenden.
Die Probleme mit der Undichtigkeit der Talsperre haben natürlich keinerlei finanzielle Auswirkungen auf den Nordhäuser Verband und damit auf die Verbraucher. Die Beseitigung der aufgetretenen Mängel obliegt ausschließlich dem Verursacher, daß heißt dem Auftragnehmer der Sanierungsmaßnahme, der den Auftrag von der Thüringer Talsperrenverwaltung erhielt. Bis zur Nutzung des angestauten Wassers im Juni/Juli 2001 können die Nordhäuser leider nur mit dem relativ harten Grundwasser versorgt werden. Die Ursachen dafür liegen jedoch nicht beim Nordhäuser Wasserverband.
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