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1. Verbandssatzung 2021 (nichtamtliche Fassung, gültig ab 01.01.2021)

Die Verbandssatzung regelt die nachfolgende Sachverhalte:
  • Die Verbandssatzung legt grundlegende Umstände fest:
  • Name und Sitz des WVN
  • Aufgaben des WVN
  • Verbandsversammlung, Zuständigkeit, Beschlussfähigkeit
  • Aufgaben des Verbandsvorsitzenden
  • Wahl sowie Zuständigkeiten des Verbandsausschusses
  • Deckung des Finanzbedarfs, Umlageschlüssel

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