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2. Eigentümerwechsel

Gemäß § 21 der Wasserbenutzungssatzung des WVN ist jeder Wechsel des Grundstückseigentümers dem Wasserverband Nordhausen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Bitte verwenden Sie bei Kauf oder Verkauf eines Grundstücks dieses Formular. Zusätzlich zum Formular ist als Nachweis des Eigentumsüberganges die erste bzw. erste und zweite Seite des Kaufvertrages einzureichen (in Kopie).

Sollte der Eigentumswechsel durch Erbschaft, Zwangsversteigerung usw. erfolgt sein, verwenden Sie ebenfalls dieses Formular. Bitte reichen Sie hier zusätzlich zum Formular entsprechende Unterlagen zum Eigentumsübergang wie Erbschein, Beschluss des Gerichtes usw. ein (in Kopie).

Lesen Sie bitte den Wasserzähler sorgfältig ab!
Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

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