Freitag, 29. November 2002, 13:56 Uhr

Die Wasserzähler werden abgelesen

In der Zeit vom 2. Dezember 2002 bis 26. Januar 2003 werden im Versorgungsgebiet
des WVN die Wasserzähler abgelesen.

In welcher Woche die Ablesung bei Ihnen erfolgt, entnehmen Sie bitte dem Zeitplan für die Ablesung:

Wir bitten Sie, die Zugänglichkeit der Zähler zu sichern. Wasserzähler und Schächte sind frei zu räumen (betrifft keine Wasserzähler von Mietwohnungen).
Hundebesitzer werden gebeten, ein gefahrloses Ablesen zu ermöglichen.
Die Mitarbeiter des WVN sind angewiesen sich auszuweisen und die Ablesung bestätigen zu lassen.
Während der Zählerablesung erfolgt keine Kassierung von Geldbeträgen!

Gemäß § 4 der Gebührensatzung des Wasserverbandes Nordhausen, wird die Verbrauchsgebühr nach der aus dem öffentlichen Netz entnommenen Wassermenge berechnet.
Ist kein Wasserzähler vorhanden, bzw. wird der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht, muss der Verbrauch geschätzt
werden.

Die Ablesung erfolgt jeweils von:
Montag - Freitag 8.00 - 20.15 Uhr
Samstag 8.30 - 16.30 Uhr
Sonntag 8.30 - 15.15 Uhr

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen unter
Telefon (0 36 31) 60 71-33 und 60 71-37
während unserer Geschäftszeiten zur Verfügung.

Geschäftszeiten:
Hallesche Straße 132
Montag - Mittwoch 8.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 8.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten
bitte nach Vereinbarung
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