Anschluss und Abrechnung
Antrag auf Versorgung mit Trinkwasser
Jeder Bauherr bzw. das von ihm beauftragte Ing.-Büro muß vor dem geplanten Baubeginn eines Gebäudes oder ähnlicher mit Wasser zu versorgender Gebäude einen Antrag auf Versorgung mit Trinkwasser stellen.
Mit Hilfe der dazu einzureichenden Lagepläne sowie Keller- bzw. Erdgeschoßgrundrißzeichnungen werden die Lage des Grundstücks sowie die Anschlußmöglichkeit überprüft.
Danach erfolgt in der Regel die schriftliche Erteilung einer Anschlußgenehmigung an den Einreicher.
Die Herstellung des eigentlichen Anschlusses erfolgt nach Terminabsprache mit den jeweils zuständigen Versorgungsbereichsleiter unter Anwendung der Verbandssatzungen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührensatzung.
Als Anlage müssen dem Antrag auf Versorgung mit Trinkwasser folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Lageplan 1:500 oder ein Auszug aus der Liegenschaftskarte mit eingetragenen Gebäuden in zweifacher Ausführung
- Grundriss mit Hausanschlussraum in zweifacher Ausführung
- aktueller Grundbuchauszug für das Grundstück (Sollten Sie noch nicht im Grundbuch eingetragen sein, einen Auszug aus dem Notarvertrag.)
Eine Liste mit zugelassenen Installateuren finden Sie in unserem
Installateurverzeichnis.
Technische Anschlussbedingungen für Trinkwasser-Hausanschlüsse
- Hinweise zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung
- Anforderungen an Hausanschlussräume
- Hinweise für die Beschaffenheit des Zählerplatzes (Wasserzähler)
- Hinweise für den Einbau der Wasserzählers und der Abnahme der Trinkwasserinstallation durch den Wasserverband Nordhausen
- Technische Darstellung
Anmeldung zur Inbetriebnahme einer Trinkwasseranlage
Laden Sie bitte das unten stehende Formular für die Anmeldung zur Inbetriebnahme einer Trinkwasseranlage herunter und senden Sie es, ausgefüllt an den Wasserverband Nordhausen.
Eigentümerwechsel
Gemäß § 21 der Wasserbenutzungssatzung des WVN ist jeder Wechsel des Grundstückseigentümers dem Wasserverband Nordhausen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Bitte verwenden Sie bei Kauf oder Verkauf eines Grundstücks dieses Formular. Zusätzlich zum Formular ist als Nachweis des Eigentumsüberganges die erste bzw. erste und zweite Seite des Kaufvertrages einzureichen (in Kopie).
Sollte der Eigentumswechsel durch Erbschaft, Zwangsversteigerung usw. erfolgt sein, verwenden Sie ebenfalls dieses Formular. Bitte reichen Sie hier zusätzlich zum Formular entsprechende Unterlagen zum Eigentumsübergang wie Erbschein, Beschluss des Gerichtes usw. ein (in Kopie).
Lesen Sie bitte den Wasserzähler sorgfältig ab!
Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
SEPA-Basis-Lastschriftmandat
Einzug per Lastschrift - sicher und bequem
Die alte Lastschriftermächtigung wurde durch das sogenannte "SEPA - BASIS - Lastschriftmandat" ersetzt.
Für die Teilnahme am Lastschriftverfahren drucken Sie bitte das Formular aus und schicken es ausgefüllt und unterschrieben an den Wasserverband Nordhausen, Hallesche Straße 132, 99734 Nordhausen.
Antrag auf die endgültige Stilllegung der Hausanschlussleitung
Antrag auf die endgültige Stilllegung der Hausanschlussleitung.