Donnerstag, 31. Mai 2001, 12:38 Uhr

Trinkwasser und die Lebensmittelverordnung

Für die Versorgung mit dem Lebensmittel Nr. 1 - dem Trinkwasser - gilt seit Jahr-zehnten in der Bundesrepublik Deutschland eine der strengsten Lebensmittelverordnungen der Welt.

Die Trinkwasserverordnung des Bundes verpflichtet den Wasserverband Nordhausen jährlich ca. 1.000 Trinkwasserproben zu nehmen, das sind etwa drei Proben täglich. Dafür muss der Verband jährlich ca. 250.000,- DM ausgeben. Umfang und Inhalt der Analysen sind nicht dem Verband überlassen, sondern strengstens gesetzlich geregelt.

In einer Vollanalyse werden wenigstens 50 Inhaltsstoffe und Parameter geprüft. Die Fremdüberwachung des Wassers erfolgt durch unabhängige Labors. Die Kontrollen des Gesundheitsamtes sorgen dafür, dass die vorgeschriebenen Werte eingehalten werden.

Trinkwasser kann jederzeit ohne Bedenken unabgekocht getrunken werden und das ein Leben lang.
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