Donnerstag, 14. August 2003, 12:13 Uhr

Statt höhere Gebühren nun Beiträge?

Erinnern Sie sich noch an die Diskussion um die Konzessionsabgabe, die Nordhausen vom Wasserverband wollte? Da wurde zwar vom Stadtrat ein Beschluß gefasst, daß die Gebühren in den nächsten zwei Jahren nicht steigen sollen. Dafür wird es nun vielleicht „Beiträge“ geben.


Es war vermutlich eine denkwürdige Sitzung des Wasserverbandes, die mit der laufenden Nummer 22. Denn Verbandsvorsitzender Martin Höche konfrontierte die Verbandsräte mit vielen Neuigkeiten. Die sind nicht immer angenehm, vor allem nicht für die Menschen, die das wichtigste Lebensmittel konsumieren. „Wir müssen jetzt Weichen stellen, damit wir den Stürmen der Zukunft entgegen stehen“, so Höche zur Einstimmung.

Der Bürger muß zahlen für Wasser. Nicht nur – wie bisher Gebühren – künftig auch Beiträge. Das steht fest. Die Zweckverbände bekommen von der Kommunalaufsicht, die Verbandsräte vom Land Thüringen die Pistole auf die Brust gesetzt. Die Kommunalaufsicht verlangt die Erhebung von Beiträgen (sonst wird nichts mehr genehmigt), das Land Thüringen macht – im Verweigerungsfall – die Verbandsräte haftbar für nicht eingenommenes Geld. Im Vorstand und in der Geschäftsführung des Wasserverbandes Nordhausen (WVN) hat man sich deshalb in den zurückliegenden Wochen einige Gedanken gemacht, wie die Beitragserhöhung hinauszuschieben sei. Eine Satzung aus dem Jahr 1999 und Feststellungsbescheide müssen herhalten, um ein gerichtliches Urteil über die Gültigkeit der Satzung zu bekommen. Vielleicht ist die Satzung ja ungültig, vielleicht?

Ein weiteres Spiel wird mit der Kommunalaufsicht gespielt. Die will in den kommenden Tagen eine Anordnung an den WVN schicken. Darin festgeschrieben die Aufforderung, erste Beitragsbescheide rauszuschicken. Gegen die dann Widerspruch und Klage erhoben wird. Auch hier soll ein Urteil Klarheit schaffen.

Das alles wird die Verschickung der Beitragsbescheide nur hinausschieben, nicht aber verhindern. Und damit sich die nnz-Leser schon mal auf eine Größenordnung einstellen können: Maximal 2,08 Euro pro Quadratmeter Grundstück können erhoben werden. Es geht auch niedriger, muß dann aber durch die Verbandsversammlung beschlossen werden. Ein dicker Brocken vor allem für die Unternehmen, die über große Grundstücke verfügen. Und ein neuer Schlag, denn viele von ihnen haben noch nicht die Beiträge fürs Abwasser verkraftet.

Allerdings: Es gibt auch eine Möglichkeit, das Verschicken von Bescheiden gänzlich zu verhindern. Auch die ließ Martin Höche anklingen: Die Umwandlung des Zweckverbandes in eine GmbH, also in eine privatrechtliche Form. Sie solle weiterhin kommunalen Charakter haben, doch eine GmbH unterliegt nicht in dem Maße dem öffentlichen Recht wie ein Verband. Höche machte aber auch deutlich, dass sich eine „massive Mehrheit“ der Kommunen im jetzigen Zweckverband für eine Umwandlung entscheiden müsste. Nur die Stadt Nordhausen mit ihren 50 Prozent und zusätzlich eine oder zwei Gemeinden, das wäre mit dem jetzigen Vorsitzenden nicht machbar.

Quelle: nnz-online.de
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